Wer bestimmt, welche Gewalt legitim ist?
Zwei Soldaten wurden getötet.
Was löst dieser Satz in Dir aus?
Vielleicht denkst Du an Krieg, an Gewalt, an die Angehörigen der Getöteten. Vielleicht fragst Du Dich, wo das stattgefunden hat und wer dafür verantwortlich ist. Und vielleicht fragst Du Dich, wie die Angegriffenen darauf reagieren.
Und jetzt: Was verändert sich, wenn die Nachricht genauer wird?
Zwei israelische Soldaten wurden von bewaffneten palästinensischen Angreifern an einem Militärkontrollpunkt nahe Hebron getötet.
Mit jedem zusätzlichen Wort entsteht ein genaueres Bild. Zugleich wird Deine Wahrnehmung gelenkt. Du erfährst, wer getötet wurde, wer geschossen hat und wo es geschah. Begriffe wie Angreifer können dabei bereits eine Bewertung nahelegen, noch bevor Du den gesamten Zusammenhang kennst.
Weißt Du damit überhaupt genug?
Wer erzählt Dir diese Geschichte? Welche Informationen stehen am Anfang? Welche folgen erst später? Und welche Fragen werden überhaupt nicht gestellt?
Gerade bei langjährigen, gewaltsamen Konflikten lohnt es sich, genauer hinzusehen. Nicht, weil jede Nachricht falsch wäre. Sondern weil auch zutreffende Informationen nur einen Ausschnitt der Wirklichkeit zeigen können.
Ich bin Pazifistin. Gewalt widerspricht meiner grundlegenden Haltung, und jeder Mensch, der durch sie sein Leben verliert, ist einer zu viel. Doch Gewalt abzulehnen entbindet uns nicht davon, sie zu verstehen.
Im Gegenteil: Wenn wir Gewalt verhindern wollen, müssen wir bereit sein, nach ihren Ursachen zu fragen. Nach den Machtverhältnissen, innerhalb derer sie entsteht. Und danach, wie unsere Wahrnehmung durch Sprache, politische Interessen und die Auswahl von Informationen geprägt wird.
Genau dazu möchte ich Dich in diesem Artikel einladen: mit mir gemeinsam genauer hinzuschauen.
🧭 Worum geht es hier?
Zwei israelische Soldaten werden an einem Militärkontrollpunkt nahe Hebron getötet. Die israelische Regierung bezeichnet den Angriff als Terrorismus und reagiert mit einer umfassenden Militäroperation.
Doch was verändert sich, wenn wir die Geschichte nicht erst mit diesem Angriff beginnen lassen, sondern auch nach dem Ort, der Besatzung und den bestehenden Machtverhältnissen fragen?
Dieser Artikel untersucht, wie Sprache unsere Wahrnehmung von Gewalt prägt, welches Recht ein besetztes Volk auf Widerstand besitzt und warum dieselbe Handlung je nach Perspektive als Verbrechen, Terrorismus oder legitimer Widerstand gelten kann. Historische Beispiele zeigen, wie sehr solche Einordnungen von der herrschenden Macht und vom späteren Blick auf die Geschichte abhängen.
Gerade in asymmetrischen Konflikten ist es wichtig, eine Nachricht nicht vorbehaltlos für ein vollständiges Bild der Wirklichkeit zu halten. Denn die beteiligten Seiten verfügen nicht über dieselbe politische, militärische und mediale Macht, ihre Sicht auf das Geschehen durchzusetzen.
Der Artikel lädt deshalb dazu ein, vor dem eigenen Urteil genauer hinzusehen: auf die konkrete Handlung, ihren historischen und politischen Kontext und das Machtverhältnis, innerhalb dessen sie stattfindet.
Lesedauer: ca. 20 Min.
Zwei getötete Soldaten – wie wird darüber berichtet?
Nach Angaben des israelischen Militärs eröffneten am Morgen des 23. Oktober 2026 zwei bewaffnete Palästinenser an einem israelischen Militärkontrollpunkt nahe Hebron das Feuer. Zwei israelische Soldaten im Alter von 20 und 23 Jahren wurden getötet, drei weitere verletzt. Die beiden palästinensischen Männer wurden bei dem anschließenden Schusswechsel von israelischen Soldaten erschossen.
Die Nachricht verbreitet sich schnell. Doch wie wird darüber berichtet?
Die Tagesschau überschreibt einen Bericht vom 23. Oktober mit „Abriegelung nach Angriff im Westjordanland“. Einen Tag später lautet eine weitere Überschrift: „Nach Anschlag auf Soldaten – Israel startet Operation im Westjordanland“.
Das ZDF spricht von einem „Militäreinsatz nach tödlichem Angriff“. Die Jüdische Allgemeine verwendet bereits in ihrer Überschrift den Begriff „Terroranschlag“.
Das sind unterschiedliche Formulierungen für dasselbe Ereignis. Und sie bedeuten nicht dasselbe.
Ein Angriff beschreibt zunächst eine Handlung. Ein Anschlag legt bereits stärker eine bestimmte Art von Gewalttat nahe. Mit dem Begriff Terroranschlag wird diese Handlung ausdrücklich in eine Kategorie eingeordnet, die weit über die bloße Beschreibung des Geschehens hinausgeht.
Doch wer nimmt diese Einordnung vor? Auf welcher Grundlage? Und welche Informationen benötigen wir, um sie besser beurteilen zu können?
Vom Angriff zur Sicherheitsoperation
Interessant ist auch, wie die Geschichte weitererzählt wird.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ordnet nach dem Angriff die Abriegelung Hebrons an. Die Armee soll sich auf eine umfassendere Abriegelung des Westjordanlands vorbereiten. Israelische Sicherheitsbehörden kündigen eine sogenannte Anti-Terror-Operation an, um Waffen und nach ihrer Darstellung terroristische Infrastruktur aufzuspüren und zu zerstören.
In dieser Abfolge entsteht eine vertraute Erzählung:
Ein Angriff findet statt. Ein Staat reagiert. Seine Sicherheitskräfte ergreifen Maßnahmen, um weitere Angriffe zu verhindern.
Das erscheint zunächst nachvollziehbar. Schließlich gehört der Schutz von Menschen zu den grundlegenden Aufgaben eines Staates.
Aber auch hier lohnt sich ein genauerer Blick auf die Sprache.
Die beiden Palästinenser werden als Angreifer oder Terroristen bezeichnet. Die anschließenden Handlungen der israelischen Armee erscheinen dagegen als Operation, Einsatz oder Sicherheitsmaßnahmen.
Die einen greifen an. Die anderen stellen Sicherheit her.
Dabei sind auch die Maßnahmen der israelischen Armee mit Gewalt und Zwang verbunden. Straßen werden gesperrt, Häuser durchsucht, Menschen müssen ihre Wohnungen verlassen. Berichte vom 24. Oktober dokumentieren zudem Gebäudezerstörungen und die Vertreibung zahlreicher palästinensischer Familien.
Diese Folgen werden durchaus thematisiert. Reuters und die Tagesschau berichten ausführlich darüber. Es wäre deshalb falsch zu behaupten, die palästinensische Perspektive komme in der Berichterstattung grundsätzlich nicht vor.
Entscheidend ist vielmehr, wie die Ereignisse miteinander verknüpft werden: Der Angriff bildet den Ausgangspunkt. Die militärische Reaktion erscheint als seine Folge.
Was erfahren wir – und was bleibt im Hintergrund?
Auch die Frage nach den Verantwortlichen zeigt, wie wichtig es ist, zwischen gesicherten Informationen und politischen Behauptungen zu unterscheiden.
Netanjahu macht die Hamas für den Angriff verantwortlich und erklärt, die beiden Männer hätten einen größeren Anschlag auf Zivilpersonen geplant. Die Hamas begrüßt den Angriff, übernimmt jedoch keine Verantwortung dafür.1
Damit ist eine Verbindung zur Hamas nicht automatisch nachgewiesen. Ebenso wenig ist allein durch die Behauptung der israelischen Regierung belegt, dass die beiden Männer ursprünglich Zivilpersonen angreifen wollten.
Gerade solche Unterschiede gehen in einer schnell konsumierten Nachricht leicht verloren.
Und noch etwas fällt auf: Die Meldungen nennen Hebron im Westjordanland. Manche sprechen ausdrücklich vom besetzten Westjordanland. Die Information über die Besatzung ist also vorhanden.
Aber welche Bedeutung bekommt sie?
Ist sie lediglich eine geografische oder historische Zusatzinformation? Oder verändert sie grundlegend, wie wir den Angriff, die beteiligten Menschen und die anschließenden Maßnahmen beurteilen?
Doch nicht nur die Wortwahl prägt unsere Wahrnehmung. Entscheidend ist auch, auf wessen Angaben eine Nachricht beruht – und ob diese unabhängig überprüft wurden.2
Nehmen wir dennoch einmal an, dass die geschilderten Ereignisse im Wesentlichen so stattgefunden haben.
Was wissen wir eigentlich, wenn wir erfahren, dass zwei palästinensische Männer zwei israelische Soldaten an einem Militärkontrollpunkt getötet haben?
Wir wissen, was geschehen ist. Wir kennen die unmittelbaren Beteiligten. Wir erfahren etwas über die Reaktion der israelischen Regierung.
Aber reicht das, um den Vorgang einzuordnen?
Vielleicht müssen wir die Fragen anders stellen.
Wo fand dieser Angriff eigentlich statt? Warum waren israelische Soldaten dort stationiert? Und wer übt an diesem Ort Macht über wen aus?
Wer steht hier eigentlich wem gegenüber?
Beginnen wir mit dem Ort des Geschehens.
Hebron liegt im Westjordanland, einem Gebiet, das Israel seit dem Sechstagekrieg 1967 militärisch besetzt hält. Es gehört nicht zum international anerkannten Staatsgebiet Israels.
Israelische Soldaten befinden sich dort also nicht auf israelischem Staatsgebiet. Sie sind Teil einer militärischen Präsenz in einem besetzten Gebiet.
Warum ist das wichtig?
Weil es einen Unterschied macht, ob Soldaten das Staatsgebiet ihres Landes verteidigen oder ob sie in einem fremden, militärisch besetzten Gebiet stationiert sind.
Wer kontrolliert das Gebiet – und mit welchem Recht?
Eine militärische Besatzung bedeutet nicht, dass das besetzte Gebiet zum Eigentum oder Staatsgebiet der Besatzungsmacht wird.
Das humanitäre Völkerrecht regelt zwar, welche Befugnisse eine Besatzungsmacht vorübergehend ausüben darf. Es verpflichtet sie aber zugleich, die geschützte Bevölkerung zu achten und ihre Rechte zu gewährleisten.
Israel kontrolliert im Westjordanland wesentliche Teile des Territoriums, die Bewegungsfreiheit und zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens. Die palästinensische Bevölkerung unterliegt damit einer Macht, über deren politische Entscheidungen sie nicht gleichberechtigt mitbestimmen kann.
Und genau hier stellt sich eine grundlegende Frage:
Darf ein Staat die Kontrolle über ein Gebiet und dessen Bevölkerung aufrechterhalten, obwohl dieses Gebiet nicht zu seinem Staatsgebiet gehört?
Was sagt das Völkerrecht?
Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag dazu eine weitreichende Feststellung getroffen.
In einem Rechtsgutachten erklärte er, dass Israels fortdauernde Präsenz in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist. Israel sei verpflichtet, diese rechtswidrige Präsenz so rasch wie möglich zu beenden.3
Der Gerichtshof begründete dies unter anderem mit der fortgesetzten Ausweitung israelischer Kontrolle, der Annexion von Gebietsteilen und der Verletzung des palästinensischen Selbstbestimmungsrechts.
Er stellte außerdem klar, dass Sicherheitsinteressen Israel nicht dazu berechtigen, sich fremdes Gebiet anzueignen oder eine dauerhafte Präsenz dort aufrechtzuerhalten.
Das Gutachten ist kein Urteil in einem Streitverfahren zwischen zwei Staaten, sondern ein Rechtsgutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen. Es ist als solches nicht bindend. Die darin erläuterten völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels bestehen jedoch unabhängig von der rechtlichen Verbindlichkeit des Gutachtens.
Damit ist die Besatzung nicht bloß eine politische Streitfrage. Ihre fortdauernde Aufrechterhaltung wurde vom Internationalen Gerichtshof ausdrücklich als rechtswidrig beurteilt.
Was bedeutet das für die Palästinenser:innen, die im Westjordanland leben?
Das palästinensische Volk hat ein international anerkanntes Recht auf Selbstbestimmung. Es darf über seine politische Zukunft entscheiden und seine wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung selbst gestalten.
Dieses Recht verschwindet nicht dadurch, dass ein anderes Land militärische Kontrolle über sein Gebiet ausübt.
Und die israelische Besatzungsmacht kann aus der Dauer ihrer Kontrolle auch keinen Anspruch auf Souveränität ableiten.
Kehren wir deshalb zu unserer Ausgangsnachricht zurück.
Zwei israelische Soldaten wurden an einem Militärkontrollpunkt nahe Hebron getötet.
Wir wissen nun etwas, das in der ersten Nachricht kaum sichtbar war: Hier stehen sich nicht einfach zwei gleichberechtigte Konfliktparteien gegenüber. Auf der einen Seite steht eine militärische Besatzungsmacht. Auf der anderen Seite eine Bevölkerung, deren Recht auf Selbstbestimmung seit Jahrzehnten eingeschränkt wird.
Das erklärt noch nicht jede Handlung, die innerhalb dieses Konflikts geschieht. Und es entscheidet auch nicht automatisch über ihre Rechtmäßigkeit.
Aber es verändert die Fragen, die wir stellen müssen.
Denn wenn ein Volk unter einer rechtswidrigen Besatzung lebt: Welche Möglichkeiten hat es, sich dagegen zu wehren? Und welches Recht hat es auf Widerstand?
Haben Palästinenser:innen das Recht, sich zu wehren?
Ja, Palästinenser:innen haben das Recht auf Widerstand.
Das palästinensische Volk hat nicht nur ein Recht auf Selbstbestimmung. Auch der Widerstand von Völkern gegen Fremdherrschaft und Besatzung ist international ausdrücklich als legitim anerkannt worden.
Bereits 1974 bekräftigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 3236 das unveräußerliche Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit und Souveränität.4
Noch deutlicher wurde sie 1982. In ihrer Resolution 37/43 bekräftigte die UN-Generalversammlung die Legitimität des Kampfes von Völkern gegen Kolonialherrschaft und fremde Besatzung – ausdrücklich auch mit bewaffneten Mitteln.5
Das ist ein entscheidender Punkt.
Denn Widerstand gegen eine Besatzung wird damit nicht allein auf friedliche Demonstrationen, politischen Protest oder diplomatische Bemühungen beschränkt.
Bedeutet das, dass jede Form von Widerstand erlaubt ist?
Nein. Und hier müssen wir zwei Dinge auseinanderhalten.
Die Legitimität eines Befreiungskampfes ist nicht dasselbe wie die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Handlung, die in seinem Namen begangen wird.
Die Resolutionen der UN-Generalversammlung bringen eine grundlegende politische und völkerrechtliche Anerkennung des Selbstbestimmungs- und Befreiungsanliegens zum Ausdruck. Sie sind allerdings grundsätzlich nicht rechtsverbindlich und setzen die Regeln des humanitären Völkerrechts nicht außer Kraft.
Auch im bewaffneten Widerstand gelten Regeln. Zivilpersonen dürfen nicht gezielt angegriffen werden. Geiselnahmen sind verboten. Wer sich ergibt oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen kann, muss geschützt werden.
Aber ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und militärischen Kräften.
Soldaten können im Rahmen eines bewaffneten Konflikts grundsätzlich militärische Ziele sein. Ein Angriff auf Soldaten ist deshalb völkerrechtlich nicht automatisch mit einem Angriff auf Zivilpersonen gleichzusetzen.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz weist zudem darauf hin, dass die unmittelbare Beteiligung von Zivilpersonen an Kampfhandlungen nicht bereits für sich genommen ein Kriegsverbrechen darstellt. Daraus folgt allerdings nicht automatisch Straffreiheit nach nationalem Recht.6
Und was bedeutet das für Hebron?
Kehren wir zu den beiden getöteten israelischen Soldaten zurück.
Wir wissen inzwischen, dass sie sich in einem Gebiet befanden, dessen fortdauernde Besetzung der Internationale Gerichtshof als rechtswidrig beurteilt hat.
Wir wissen auch, dass das palästinensische Volk ein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung besitzt und dass die UN-Generalversammlung die Legitimität des Widerstands gegen Fremdbesatzung ausdrücklich anerkannt hat.
Das bedeutet nicht, dass wir den konkreten Angriff bereits abschließend rechtlich beurteilen können. Dafür müssten wir die tatsächlichen Umstände und die anwendbaren Regeln genauer untersuchen.
Aber wir können eine wichtige Unterscheidung treffen:
Ein bewaffneter Angriff auf Soldaten einer Besatzungsmacht durch Angehörige der besetzten Bevölkerung kann nicht allein deshalb als Terrorismus gelten, weil die Besatzungsmacht es so bezeichnet.
Eine weltweit einheitliche, umfassende völkerrechtliche Definition von Terrorismus gibt es bis heute nicht. Der Begriff wird politisch, gesellschaftlich und rechtlich unterschiedlich verwendet. Das humanitäre Völkerrecht verbietet insbesondere Angriffe auf Zivilpersonen sowie Gewalthandlungen, deren Hauptzweck darin besteht, die Zivilbevölkerung in Schrecken zu versetzen.7
Dabei lohnt sich auch ein Blick auf die Sprache: Warum sprechen wir bei Gewalt durch nichtstaatliche Gruppen häufig von Terrorismus, während staatliche Gewalt als Militäreinsatz oder Sicherheitsoperation beschrieben wird? Die Begriffe allein sagen noch nichts darüber aus, ob eine konkrete Handlung rechtmäßig ist.
Und damit stellt sich eine weitere Frage.
Wenn Widerstand gegen Fremdherrschaft grundsätzlich legitim sein kann: Wer bestimmt darüber, ob Menschen, die Widerstand leisten, als Held:innen gefeiert oder als Terrorist:innen gebrandmarkt werden – und wie verändert sich dieses Urteil im Laufe der Geschichte?
Wann wird aus Widerstand ein Verbrechen – und wann aus einem Widerstandskämpfer ein Held?
Was verstehen wir eigentlich unter Widerstand?
Widerstand bedeutet zunächst, sich einer bestehenden Macht, Herrschaft oder Ordnung entgegenzustellen. Er kann friedlich oder gewaltsam sein, individuell oder organisiert. Menschen können demonstrieren, die Zusammenarbeit verweigern, Gesetze bewusst übertreten oder zu Waffen greifen.
Doch nicht jeder Widerstand ist allein deshalb legitim, weil er sich gegen eine bestehende Ordnung richtet. Entscheidend ist auch, wogegen sich Menschen wehren, welches Ziel sie verfolgen und welche Mittel sie dafür einsetzen.
Und selbst dort, wo wir einen Widerstand als berechtigt anerkennen, bleibt eine Frage bestehen: Wie gehen wir mit der Gewalt um, die in seinem Namen ausgeübt wird?
Ich möchte an dieser Stelle etwas festhalten, das mir wichtig ist.
Die Anerkennung eines legitimen Widerstands bedeutet nicht, dass damit jede Gewalttat gerechtfertigt wäre. Und auch eine rechtlich zulässige Gewalthandlung verliert nicht ihre menschliche Tragik.
Ein getöteter Mensch bleibt ein getöteter Mensch. Er hat Angehörige, eine Geschichte, ein Leben, das nicht fortgesetzt werden kann. Daran ändert auch die Frage nichts, auf welcher Seite eines Konflikts er stand.
Gerade deshalb sollten wir unterscheiden zwischen der Berechtigung eines Widerstands, der Rechtmäßigkeit seiner Mittel und unserer moralischen Bewertung von Gewalt.
Wie unterschiedlich Widerstand bewertet und öffentlich dargestellt wird, zeigt auch ein Blick in die Geschichte.
Denn Menschen, die heute als Widerstandskämpfer:innen gelten, wurden von den Herrschenden ihrer Zeit häufig als Verbrecher, Aufständische oder Terroristen bezeichnet.
Doch wie entstanden diese unterschiedlichen Erzählungen? Und was verraten sie darüber, wer die Macht hatte, Gewalt öffentlich einzuordnen?
Das Attentat auf Reinhard Heydrich: Verbrechen oder Widerstand gegen die Besatzung?
Am 27. Mai 1942 verübten Jozef Gabčík und Jan Kubiš in Prag ein Attentat auf Reinhard Heydrich. Der hochrangige Nationalsozialist war stellvertretender Reichsprotektor von Böhmen und Mähren und gehörte zu den maßgeblichen Organisatoren des Holocaust. Er starb am 4. Juni 1942 an den Folgen des Anschlags.
Die beiden Männer waren Angehörige der tschechoslowakischen Streitkräfte im Exil. Ihre Mission, die sogenannte Operation Anthropoid, war von der tschechoslowakischen Exilregierung und britischen Stellen vorbereitet worden.
Es handelte sich also nicht um eine beliebige Gewalttat. Ziel war ein führender Repräsentant der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft.
Doch wie wurde der Angriff damals eingeordnet?
Für die Nationalsozialisten war er ein Angriff auf ihre Herrschaft, den sie mit äußerster Härte beantworteten. Sie verhängten das Kriegsrecht, ließen nach den Attentätern fahnden und verfolgten Menschen, die sie der Unterstützung des Widerstands verdächtigten.
Besonders grausam waren die Vergeltungsmaßnahmen gegen die tschechische Bevölkerung. Die Nationalsozialisten zerstörten die Ortschaften Lidice und Ležáky, ermordeten zahlreiche Bewohner und deportierten andere in Konzentrations- und Vernichtungslager.
Die NS-Propaganda berichtete über die Zerstörung von Lidice sogar öffentlich. Die Vernichtung eines Dorfes sollte demonstrieren, welche Folgen Widerstand gegen die deutsche Herrschaft haben würde.8
Aus Sicht der tschechoslowakischen Exilregierung und ihrer britischen Verbündeten war das Attentat dagegen eine gezielte Widerstandsoperation gegen das nationalsozialistische Besatzungsregime.
Dieselbe Handlung wurde also bereits zur damaligen Zeit grundlegend unterschiedlich bewertet – abhängig davon, wer sie betrachtete und welche politische Ordnung er verteidigte.
Heute gedenken wir Gabčík und Kubiš als Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus.
Doch auch in diesem Fall bleibt eine schwierige Frage bestehen: Wie bewerten wir eine gezielte Tötung, wenn wir zugleich die Herrschaft, gegen die sie sich richtete, als zutiefst verbrecherisch erkennen?
Und wie verhindern wir, dass die grausamen Vergeltungsmaßnahmen der Besatzungsmacht nachträglich den Widerstandskämpfern zugerechnet werden, statt denjenigen, die diese Verbrechen tatsächlich begingen?
Der historische Rückblick macht deutlich, wie entscheidend es ist, zwischen dem Angriff selbst, seinem politischen Zusammenhang und der Gewalt zu unterscheiden, mit der eine herrschende Macht darauf reagiert.
Die IRA in Nordirland: Vom bewaffneten Kampf zum politischen Verhandlungspartner
Ein anderes Beispiel finden wir im Nordirlandkonflikt.
In den späten 1960er-Jahren eskalierten dort Auseinandersetzungen um politische Gleichberechtigung, die Zugehörigkeit Nordirlands zum Vereinigten Königreich und die Frage eines möglichen Zusammenschlusses mit Irland.
Die katholisch-nationalistische Bevölkerung war über lange Zeit politischer und gesellschaftlicher Benachteiligung ausgesetzt. Eine Bürgerrechtsbewegung forderte gleiche Rechte und ein Ende der Diskriminierung.
Aus den zunehmenden Spannungen entwickelte sich ein jahrzehntelanger gewaltsamer Konflikt, an dem republikanische und loyalistische paramilitärische Organisationen sowie britische Sicherheitskräfte beteiligt waren.
Die Provisional Irish Republican Army, kurz IRA, verstand ihren bewaffneten Kampf als Teil des Strebens nach einem vereinigten, von britischer Herrschaft unabhängigen Irland.
Die britische Regierung betrachtete die IRA dagegen als terroristische Organisation. Ihre Anschläge wurden entsprechend als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und der staatlichen Ordnung eingeordnet.
Die Gewalt der IRA richtete sich dabei keineswegs ausschließlich gegen militärische oder polizeiliche Ziele. Bei Bombenanschlägen und anderen Angriffen wurden auch zahlreiche Zivilpersonen getötet und verletzt.9
Diese Opfer verschwinden nicht dadurch aus der Geschichte, dass die IRA politische Ziele verfolgte oder sich selbst als Befreiungsbewegung verstand.
Doch der Nordirlandkonflikt zeigt noch etwas anderes.
Mit dem Friedensprozess veränderte sich die politische Rolle von Akteuren, die zuvor vor allem im Zusammenhang mit Gewalt und Terrorismus wahrgenommen worden waren.
Sinn Féin, die eng mit der republikanischen Bewegung und der IRA verbundene politische Partei, wurde in die Friedensverhandlungen einbezogen. Das Karfreitagsabkommen von 1998 schuf die Grundlage für eine neue politische Ordnung, in der sich nationalistische und unionistische Parteien die Regierungsverantwortung teilen sollten.
Die IRA erklärte 2005 das Ende ihres bewaffneten Kampfes.
Die politische Einbindung einer Bewegung bedeutete jedoch nicht, dass ihre früheren Gewalttaten nachträglich gerechtfertigt wurden.
Vielmehr wurde sichtbar, dass ein Konflikt, der jahrzehntelang vor allem als Sicherheitsproblem behandelt worden war, auch eine politische Lösung erforderte.
Dabei sollten wir die IRA und Sinn Féin nicht gleichsetzen. Die eine war eine bewaffnete Organisation, die andere eine politische Partei mit engen historischen Verbindungen zur republikanischen Bewegung. Gerade diese Unterscheidung ist für das Verständnis des Friedensprozesses wichtig.
Und vielleicht liegt hier eine weitere Frage:
Was verändert sich, wenn eine Regierung Menschen, die sie zuvor vor allem als Sicherheitsbedrohung betrachtete, als politische Gesprächspartner anerkennt?
Das bedeutet nicht, ihre Gewalt zu entschuldigen. Es bedeutet, anzuerkennen, dass hinter einem gewaltsamen Konflikt politische Fragen stehen können, die sich nicht allein mit militärischen oder polizeilichen Mitteln beantworten lassen.
Der Aufstand im Warschauer Ghetto: Wenn Widerstand zur Bedrohung der Täter wird
Am 19. April 1943 drangen deutsche SS- und Polizeieinheiten in das Warschauer Ghetto ein, um die verbliebenen jüdischen Bewohner zu deportieren.
Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Hunderttausende Menschen aus dem Ghetto in das Vernichtungslager Treblinka verschleppt worden.
Doch diesmal stießen die deutschen Einheiten auf bewaffneten Widerstand.
Jüdische Widerstandsorganisationen, insbesondere die Jüdische Kampforganisation (ŻOB) und der Jüdische Militärverband (ŻZW), hatten sich auf den Angriff vorbereitet. Mit wenigen Waffen, selbst hergestellten Sprengsätzen und einem Netz aus Verstecken und Bunkern versuchten sie, die Deportationen aufzuhalten.
Sie standen einer militärisch weit überlegenen Macht gegenüber.
Fast einen Monat lang leisteten die Aufständischen Widerstand. Schließlich schlugen die deutschen Einheiten den Aufstand nieder und zerstörten das Ghetto systematisch.
Wie aber beschrieb die nationalsozialistische Führung das Geschehen?
Der verantwortliche SS-Führer Jürgen Stroop dokumentierte die Niederschlagung des Aufstands in einem ausführlichen Bericht mit Fotografien. Darin stellte er das Vorgehen der deutschen Einheiten als erfolgreiche Bekämpfung des jüdischen Widerstands dar.
Der Bericht sollte den Erfolg der nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen dokumentieren. Nach dem Krieg wurde er dagegen als Beweismittel im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verwendet.
Ein Dokument, das ursprünglich die Gewalt der Täter als Erfolg festhalten sollte, wurde später zu einem Zeugnis ihrer Verbrechen.
Heute gilt der Aufstand im Warschauer Ghetto als ein bedeutendes Symbol jüdischen Widerstands gegen die nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung.
Dabei sollten wir nicht übersehen, dass Widerstand im Ghetto weit mehr umfasste als den bewaffneten Aufstand. Menschen versteckten sich, verweigerten Deportationsbefehle, organisierten Hilfe und versuchten, andere vor dem Zugriff der deutschen Besatzungsmacht zu schützen.10
Auch das war Widerstand.
Gerade dieses Beispiel zeigt, wie entscheidend die Perspektive derjenigen ist, die über die Macht verfügen, Widerstand öffentlich einzuordnen.
Aus Sicht der nationalsozialistischen Machthaber störten die Aufständischen die Durchführung ihrer Befehle. Aus Sicht der Verfolgten ging es um das Überleben und den Widerstand gegen ihre drohende Ermordung.
Die historischen Umstände des Warschauer Ghettos sind nicht mit denen anderer Konflikte gleichzusetzen. Doch das Beispiel macht einen grundlegenden Mechanismus sichtbar:
Eine herrschende Macht kann den Widerstand gegen ihre Gewalt als Bedrohung darstellen und zugleich die eigene Gewalt als Wiederherstellung von Ordnung beschreiben.
Dass sie über die Macht verfügt, diese Darstellung durchzusetzen, macht ihre Herrschaft oder ihr Handeln noch nicht rechtmäßig.
Palästinensischer Widerstand gegen die israelische Besatzung
Kehren wir deshalb zu unserer Ausgangsnachricht zurück.
Zwei israelische Soldaten wurden von bewaffneten palästinensischen Angreifern an einem Militärkontrollpunkt nahe Hebron getötet.
Die israelische Regierung bezeichnet den Angriff als Terrorismus. Doch Israel ist hier nicht nur der Staat, dessen Soldaten getötet wurden. Es ist zugleich die Besatzungsmacht, deren fortdauernde Präsenz im Westjordanland der Internationale Gerichtshof als rechtswidrig beurteilt hat.
Warum sollten wir deshalb allein die Perspektive derjenigen übernehmen, die dort militärische Macht ausüben?
Die beiden getöteten Männer waren Soldaten. Der Angriff richtete sich nach den bislang bekannten Informationen gegen einen militärischen Kontrollpunkt in besetztem Gebiet. Damit stellt sich ausdrücklich die Frage, ob es sich um eine Handlung des Widerstands gegen die israelische Besatzung handelte.
Diese Möglichkeit dürfen wir nicht allein deshalb ausschließen, weil Israel den Angriff als Terrorismus bezeichnet.
Die historischen Beispiele zeigen, dass die Einordnung einer Gewalthandlung immer auch davon geprägt sein kann, wer über die Macht verfügt, sie öffentlich zu benennen. Die Bezeichnung als Terrorismus ersetzt jedoch keine unabhängige Prüfung dessen, was tatsächlich geschehen ist.
Ob die konkrete Handlung nach dem anwendbaren Recht zulässig war, lässt sich ohne weitere Informationen nicht abschließend beurteilen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Widerstand gegen die rechtswidrige Besatzung als solcher eine eigenständige Frage ist, die zu untersuchen ist.
Unabhängig von dieser rechtlichen Einordnung bleibt eines bestehen: Zwei Menschen wurden getötet. Ihr Leben ist unwiederbringlich verloren. Auch das gehört zu dieser Geschichte.
Aber ebenso gehört dazu, dass das palästinensische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat und dass der Internationale Gerichtshof Israels fortdauernde Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten als rechtswidrig beurteilt hat.
Warum betrachten wir den Angriff also nicht auch unter der Frage, ob er Ausdruck eines legitimen Widerstands gegen diese Besatzung war?
Und damit stellt sich eine grundsätzlichere Frage:
Warum beginnen wir bei gegenwärtigen Konflikten so oft mit der Frage, wessen Sicherheit durch Widerstand bedroht wird, ohne zugleich zu fragen, gegen welche Herrschaft sich dieser Widerstand richtet – und ob er legitim ist?
Wer verfügt über die Macht, Gewalt als Sicherheit oder Terrorismus zu bezeichnen?
Wo wir eine Geschichte beginnen lassen, beeinflusst, was wir als Ursache und was wir als Reaktion wahrnehmen.
Beginnt unsere Geschichte am Morgen des 23. Oktober 2026, als zwei palästinensische Männer an einem israelischen Militärkontrollpunkt das Feuer eröffneten?
Beginnt sie 1967, als Israel das Westjordanland einschließlich Ostjerusalems militärisch besetzte?
Oder beginnt sie bereits 1947 und 1948 – mit dem UN-Teilungsplan, dem Krieg, der Gründung Israels und der Nakba, in deren Verlauf mehr als die Hälfte der palästinensischen Bevölkerung floh oder vertrieben wurde?
Je nachdem, wo wir beginnen, verändert sich das Verhältnis von Ursache und Reaktion
Der Angriff bei Hebron bleibt dieselbe Gewalthandlung. Doch er erscheint entweder als Ausgangspunkt einer Geschichte – oder als ein Ereignis innerhalb einer viel längeren Geschichte von Vertreibung, Besatzung und eingeschränkter palästinensischer Selbstbestimmung.
Damit ist noch nicht gesagt, dass Medien bewusst manipulieren. Jede Nachricht muss auswählen, kürzen und ordnen. Sie kann nicht die gesamte Geschichte eines jahrzehntelangen Konflikts in jeder Meldung neu erzählen.
Doch diese notwendige Auswahl ist nicht bedeutungslos.
Welche Handlung steht in der Überschrift? Welche wird als Antwort darauf beschrieben? Wessen Angaben bilden die Grundlage des Berichts? Und welche Vorgeschichte müssen Leser:innen bereits kennen, damit eine kurze Meldung nicht zu einem verzerrten Bild führt?
Gerade in asymmetrischen Konflikten verfügen nicht alle Beteiligten über dieselbe Möglichkeit, ihre Deutung öffentlich durchzusetzen
Staaten besitzen Pressestellen, Behörden, diplomatische Vertretungen und einen unmittelbaren Zugang zu internationalen Medien. Ihre Begriffe können dadurch sehr schnell zum sprachlichen Rahmen der Berichterstattung werden.
Hinzu kommt ein grundlegender Vertrauensvorschuss: Staatliche Gewalt erscheint häufig als Ausübung legitimer Ordnungsmacht. Sie wird als Einsatz, Operation oder Sicherheitsmaßnahme bezeichnet. Gewalt nichtstaatlicher Akteure begegnet uns dagegen als Angriff, Anschlag oder Terrorismus.
Das bedeutet nicht, dass jede staatliche Sicherheitsmaßnahme unrechtmäßig oder jeder Widerstand legitim wäre.
Es bedeutet zunächst nur: Die verwendeten Begriffe dürfen die Prüfung einer Handlung nicht vorwegnehmen.
Wer Gewalt beurteilen will, muss Handlung, Kontext und Machtverhältnis gleichzeitig betrachten
Die Handlung entscheidet darüber, was konkret getan wurde und gegen wen sich die Gewalt richtete.
Der Kontext zeigt, innerhalb welcher politischen und historischen Ordnung sie stattfand.
Das Machtverhältnis macht sichtbar, wer über wen herrscht und wer seine Deutung öffentlich durchsetzen kann.
Der Kontext rechtfertigt nicht automatisch jede Gewalthandlung. Aber eine Gewalthandlung aus ihrem Kontext zu lösen, verhindert, dass wir ihre politische Bedeutung überhaupt verstehen.
Kehren wir zum Ausgangspunkt zurück.
Ein Satz: Zwei Soldaten wurden getötet.
Der gleiche Satz mit mehr Kontext: Zwei israelische Soldaten wurden von bewaffneten palästinensischen Angreifern an einem Militärkontrollpunkt nahe Hebron getötet.
Der zweite Satz sagt uns mehr als der erste. Aber auch er erzählt noch nicht die ganze Geschichte.
Er sagt uns nicht, warum israelische Soldaten an diesem Ort stationiert waren. Er sagt uns nicht, wer dort über wen militärische Kontrolle ausübt. Und er sagt uns nicht, dass die Menschen, aus deren Mitte der Angriff kam, seit Jahrzehnten unter einer Besatzung leben, deren fortdauernde Aufrechterhaltung der Internationale Gerichtshof als rechtswidrig beurteilt hat.
Wir können hier nicht abschließend beurteilen, ob und in welchem Sinne der Angriff der beiden palästinensischen Männer als legitimer Widerstand gegen eine Besatzungsmacht eingeordnet werden kann.
Wir können aber festhalten, dass er sich nach den bislang bekannten Informationen gegen Soldaten an einem militärischen Kontrollpunkt in einem widerrechtlich besetzten Gebiet richtete – und nicht gegen Zivilpersonen.
Auch die Reaktion Israels muss deshalb eigenständig geprüft werden. Ihre Bezeichnung als Sicherheitsoperation beantwortet noch nicht, ob die Abriegelung Hebrons, die Durchsuchung von Häusern, die Vertreibung palästinensischer Familien und weitere Eingriffe in das Leben der Bevölkerung rechtmäßig, erforderlich und verhältnismäßig waren.
Die Gewalt der einen Seite kann nicht allein durch den Begriff Terrorismus abschließend beurteilt werden. Ebenso wenig wird die Gewalt der anderen Seite allein durch den Begriff Sicherheit gerechtfertigt.
Bevor wir urteilen, müssen wir deshalb fragen: Was ist geschehen? Gegen wen richtete sich die Gewalt? In welchem politischen Zusammenhang fand sie statt? Wer übt Macht über wen aus? Und wer verfügt über die Möglichkeit, die eigene Gewalt als Sicherheit und die Gewalt der anderen als Terrorismus zu bezeichnen?
Nicht jede Gewalt gegen eine ungerechte Herrschaft ist legitim. Aber eine ungerechte Herrschaft wird nicht dadurch legitim, dass sie den Widerstand gegen sich Terrorismus nennt.
.🔎 Lies gern weiter:
Ein tiefgehender Blick auf Gaza und Israel – Hintergründe, Psychologie und Hoffnung. Jenseits von Schlagzeilen. Für Menschlichkeit.
👉 Gaza–Israel-Dossier
Wenn Du tiefer in die politische und psychologische Mechanik hinter diesem Konflikt einsteigen möchtest:
👉 Die Illusionen Israels – Kontrolle, Image, Moral, Zeit
🪶 Lass uns weiterdenken.
Zwischen Genie & Wahnsinn ist ein freies Denklabor.
Hier darf gedacht, gefühlt, hinterfragt und neu zusammengesetzt werden.
Wenn Du etwas beitragen möchtest – eine Erfahrung, einen Gedanken, eine andere Sichtweise – dann schreib gerne einen Kommentar oder reiche Deinen Text als Gastbeitrag ein.
Quellen:
- Tagesschau, 23.10.2026 – Abriegelung nach Angriff im Westjordanland ↩︎
- Fabian Goldmann – Wenn nur eine Seite spricht (2025). Untersuchung zur Quellenverteilung und Darstellung des Gaza-Krieges in deutschen Leitmedien. ↩︎
- Internationaler Gerichtshof – Zusammenfassung des Rechtsgutachtens vom 19. Juli 2024, insbesondere Absätze 261–264 und 267 des Gutachtens. ↩︎
- UN-Generalversammlung, Resolution 3236 (1974) – palästinensisches Selbstbestimmungsrecht. ↩︎
- UN-Generalversammlung, Resolution 37/43 (1982) – Anerkennung der Legitimität des Widerstands gegen Fremdbesatzung, einschließlich bewaffneten Kampfes. ↩︎
- IKRK – Direct participation in hostilities – Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und militärischen Zielen sowie rechtliche Folgen der Teilnahme an Kampfhandlungen. ↩︎
- IKRK – What does IHL say about terrorism? – Erklärung des IKRK, dass das humanitäre Völkerrecht keine allgemeine Definition von Terrorismus enthält, aber gezielte Angriffe auf Zivilpersonen und Handlungen zur Terrorisierung der Zivilbevölkerung verbietet. Zugleich unterscheidet es solche Handlungen von rechtmäßigen Angriffen auf militärische Ziele. ↩︎
- United States Holocaust Memorial Museum – Lidice – zur Operation Anthropoid als auch den NS-Vergeltungsmaßnahmen und deren propagandistischer Darstellung. ↩︎
- The National Archives – The Road to the Belfast/Good Friday Agreement und CAIN – Violence in Northern Ireland ↩︎
- United States Holocaust Memorial Museum – Warsaw Ghetto Uprising und German History in Documents and Images – Stroop-Bericht ↩︎
Titelbild (Lupe über Zeitungsartikel) kreativ erstellt mit Unterstützung von ChatGPT





