Eine Analyse des AfD-Programms für Sachsen-Anhalt
Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.1 Verschiedene Parteien treten mit Versprechen an: andere Steuern, andere Schulen, eine andere Migrationspolitik. Das gehört zur Demokratie: Regierungen dürfen Schwerpunkte verändern, Behörden umbauen und Fördermittel neu verteilen.
Aber was ist, wenn sich nicht nur einzelne politische Ziele ändern sollen? Was ist, wenn eine Partei gleichzeitig neu bestimmen will, was Schulen vermitteln, welche Vereine förderwürdig sind, welche Menschen als zugehörig gelten und welche Institutionen staatliche Macht kontrollieren und verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten dürfen?
🧭 Worum geht es in diesem Artikel?
Inhalt: Eine Analyse des AfD-Programms für Sachsen-Anhalt
Grundlage: Das 258 Seiten umfassende Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 20262
Wahltermin: 6. September 2026
Stand der Analyse: 31. August 2026
Schwerpunkt: Das Staats- und Gesellschaftsbild hinter den Forderungen – insbesondere in Bildung, Kultur, Migration, öffentlicher Förderung, Verfassungsschutz und Justiz.
Wichtig: Der Artikel ist keine vollständige Bewertung aller 258 Seiten und keine Prognose darüber, welche Vorhaben eine AfD-Regierung tatsächlich umsetzen könnte. Er untersucht die öffentlich formulierten Absichten der Partei, ihre rechtlichen Grenzen und das Muster, das aus ihrem Zusammenspiel entsteht.
Direkte Zitate aus dem Programm sind durch Anführungszeichen gekennzeichnet.
Lesezeit: ca. 20 Minuten
Warum schreibe ich hierüber?
Der Impuls zu diesem Artikel entstand beim Lesen von Hannah Arendts Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Arendt beschreibt dort, wie totalitäre Bewegungen nicht nur andere Politik machen wollen. Sie greifen auch in staatliche Strukturen ein, schwächen deren Eigenständigkeit und richten sie im Sinne der eigenen Bewegung neu aus. Über dieses Thema werde ich noch einmal separat schreiben.
Während des Lesens musste ich an die AfD und ihr Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt denken. Ich wusste bereits, dass die Partei unter anderem das Bildungssystem verändern will. Aber was darüber hinaus in diesem Programm steht und ob sich darin tatsächlich ein übergreifendes Muster erkennen lässt, war mir nicht klar.
Also habe ich nachgeforscht. Nicht um das gesamte Programm für untragbar zu erklären. Sondern mit der Frage: Wo schlägt die AfD gewöhnliche politische Veränderungen vor – und wo will sie staatliche Institutionen, Schutzmechanismen und öffentliche Räume so verändern, dass daraus ein anderer Staat entsteht?
Mir ist das wichtig, weil ich für Menschlichkeit, Toleranz und eine pluralistische Gesellschaft stehe. Für einen Staat, in dem unterschiedliche Menschen und Lebensentwürfe gleichberechtigt ihren Platz haben. Deshalb möchte ich verstehen, wo und wie die AfD den Staat verändern will.
Ein Wahlprogramm verrät uns natürlich nicht alles, was eine spätere Regierung tun wird. Es ist weder eine vollständige Zukunftsbeschreibung noch eine Garantie dafür, dass es bei den dort genannten Vorhaben bleibt. Aber es zeigt, welche Absichten eine Partei öffentlich formuliert, welche Grenzen sie verschieben und welche Möglichkeiten sie sich eröffnen will. Die Entwicklungen in den USA zeigen, wie schnell staatliche Institutionen und demokratische Gewissheiten unter Druck geraten können, wenn eine politische Bewegung Zugriff auf die staatlichen Machtmittel erhält.
Deshalb lohnt es sich, vorher genau hinzusehen: um zu verstehen, welche Vorstellung von Staat hier zur Wahl steht – und in welche Richtung sie unser Zusammenleben verändern würde.
Was steht hier eigentlich zur Wahl?
Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt umfasst 258 Seiten. Man kann über viele einzelne Forderungen darin streiten. Manche sind konservativ, manche radikal, manche rechtlich schwer umsetzbar. Doch die entscheidende Frage entsteht erst, wenn man die Forderungen insgesamt betrachtet: Welche Vorstellung von einem Staat spiegelt sich darin?
Die AfD will den Staat nicht abschaffen – sie will ihn anders ausrichten. Sie will einen Staat, der an bestimmten Stellen stark eingreift: beim Abschieben, beim Festlegen kultureller Normen, beim Lenken von Bildung und bei der Auswahl dessen, was öffentlich gefördert wird. Zurückhaltender soll er dagegen dort werden, wo Institutionen Vielfalt schützen, Diskriminierung thematisieren oder staatliche Macht öffentlich kontrollieren.
Es geht deshalb nicht nur darum, ob man eine einzelne Forderung gut oder schlecht findet. Es geht um die Frage: Wem soll der Staat dienen – allen Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit – oder eine politisch definierte Vorstellung davon, was deutsch, normal und patriotisch ist?
Am Ende führt all das zu einer einfachen Frage: In was für einem Land wollen wir eigentlich leben?
Was sollen Kinder lernen – und wozu?
Das Programm verspricht eine „Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“. Es will die Inklusion „unverzüglich beenden“, dem Deutschen Reich von 1871 als „Inspiration und Vorbild“ mehr Raum im Unterricht geben und die Landesförderung für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ einstellen. Zugleich sollen Schulen eine deutsche Nationalidentität fördern, während Lehrkräfte einem strengen Neutralitätsgebot unterliegen.3
Schule vermittelt nicht nur Lesen, Rechnen und geschichtliches Wissen. Sie ist auch ein gemeinsamer gesellschaftlicher Raum. Kinder begegnen dort anderen Lebensweisen, Erfahrungen und Überzeugungen – und lernen, mit Unterschieden umzugehen. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie die AfD Schule verändern will.
Wer soll gemeinsam lernen?
Das Programm fordert eine „Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“4. Eltern sollen ihre Kinder zu Hause unterrichten dürfen, wenn sie mit dem staatlichen Schulsystem nicht einverstanden sind. Begründet wird dies unter anderem damit, dass Schulen versuchten, Kinder politisch zu erziehen und ihnen „fragwürdige Lebensansichten“ zu vermitteln.
Kritik an Schulen und Unterrichtsinhalten ist selbstverständlich legitim. Aber mit dem Hausunterricht verändert sich mehr als der Ort der Wissensvermittlung. Schule bringt Kinder mit Menschen und Überzeugungen in Kontakt, die ihnen im Elternhaus möglicherweise nicht begegnen. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb betont, dass die allgemeine Schulpflicht auch der Begegnung mit anderen Auffassungen und der Vermeidung abgeschotteter Parallelgesellschaften dient.5
Die Frage ist also: Soll die Schule ein gemeinsamer Ort bleiben, an dem Kinder gesellschaftliche Verschiedenheit erleben – oder sollen Eltern ihre Kinder diesem Raum entziehen können, wenn ihnen die dort vermittelten Sichtweisen nicht gefallen?
Auch die Inklusion will die AfD „unverzüglich beenden“. Kinder mit Behinderungen sollen wieder in Förderschulen unterrichtet werden. Das Programm unterscheidet dabei zwischen „behinderten Kindern“ und „normal begabten Kindern“ und erklärt den gemeinsamen Unterricht grundsätzlich für gescheitert.6
Über die konkrete Ausgestaltung von Inklusion darf und muss gesprochen werden. Nicht jedes Kind erhält gegenwärtig die Unterstützung, die es benötigt, und nicht jede Schule verfügt über die notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen. Das Programm will diese Bedingungen jedoch nicht verbessern. Es will die Inklusion beenden.
Damit wird Verschiedenheit nicht innerhalb einer gemeinsamen Institution getragen, sondern durch Trennung beantwortet. Das steht dem Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen, die Deutschland zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet.7
Welches Bild von Gesellschaft lernen Kinder, wenn diejenigen, die anders lernen oder mehr Unterstützung benötigen, nicht mehr Teil des gemeinsamen Unterrichts sein sollen?
Geschichte im Dienst einer gewünschten deutschen Identität
Die AfD fordert „Mehr 1813 und 1871“ im Geschichtsunterricht. Das Deutsche Reich von 1871 soll als „Inspiration und Vorbild“ vermittelt, seine Entstehung und „Erfolgsgeschichte“ zu einem deutlichen Unterrichtsschwerpunkt werden.8
Problematisch ist nicht, dass die Reichsgründung im Unterricht behandelt wird. Das wird sie längst. Problematisch ist, dass das Programm die gewünschte Deutung bereits vorgibt.
Es bezeichnet das Deutsche Reich als „Inspiration und Vorbild“ und erklärt seine „Erfolgsgeschichte“ zum Unterrichtsschwerpunkt. Seine demokratischen Grenzen, gesellschaftlichen Konflikte und die spätere Kolonialpolitik bleiben an dieser Stelle unerwähnt.
Geschichte erscheint damit nicht als offene Auseinandersetzung mit einem Staat auch in seinen Widersprüchen, sondern vor allem als Material für die Entwicklung eines positiven nationalen Selbstbildes.
Patriotische Kulturpolitik
Wie weit dieses Vorhaben reicht, zeigt das Kulturkapitel. Dort beschreibt die AfD die deutsche Erinnerungskultur als „Verewigung eines Schuldkomplexes“. Sie spricht von „Nationalmasochismus“, einer „Identitätsstörung“ und einer durch die „Regenbogenideologie“ geschwächten deutschen Gesellschaft. Diese vermeintliche Störung will sie durch eine neue patriotische Kulturpolitik „heilen“.9
Damit beansprucht eine politische Partei zu bestimmen, welches Verhältnis zur deutschen Geschichte gesund und welches krankhaft ist. Die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit erscheint als Störung, die stärkere Hinwendung zu den „guten Seiten der deutschen Geschichte“ als Heilung.
Schulen sollen in die Kampagne „#deutschdenken“ einbezogen werden und ein „neues nationales Selbstbewusstsein“ fördern. Die Landeszentrale für politische Bildung will die AfD abschaffen und durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“ ersetzen.10
Gewünschte deutsche Identität?
Das ist mehr als Patriotismus. Der Staat soll nicht nur die freie Auseinandersetzung mit Geschichte ermöglichen. Er soll eine gewünschte deutsche Identität definieren und über Schulen, politische Bildung, Kulturförderung und öffentliche Kampagnen verbreiten.
Auch Zugehörigkeit wird damit an diese Identität gebunden. Das Programm spricht von Menschen aus anderen Herkunftsländern weiterhin als „Fremden“, denen zunächst eine attraktive deutsche Identität vorgelebt werden müsse, damit sie sich darin integrieren können.11 Sie erscheinen nicht als Menschen, die das heutige Deutschland gleichberechtigt mitgestalten, sondern als Menschen, die sich in eine bereits festgelegte Identität einfügen sollen. Gleichzeitig werden auch Deutsche abgewertet, die nicht in dieses Bild passen.
Deutschland darf ein Nationalgefühl pflegen. Es darf sich seiner kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen bewusst sein. Aber ein reifes Verhältnis zur eigenen Geschichte wählt nicht nur die angenehmen Seiten aus. Die Erinnerung an den Nationalsozialismus und den Holocaust ist keine Krankheit, von der Deutschland geheilt werden müsste. Sie gehört zur historischen Verantwortung dieses Landes und zu den Grundlagen seines demokratischen Selbstverständnisses.
Menschen können sich auf unterschiedliche Weise mit Deutschland verbunden fühlen – oder ihre nationale Zugehörigkeit für weniger wichtig halten. Ein demokratischer Staat muss seine Bürgerinnen und Bürger nicht zu einer einheitlichen nationalen Identität formen. Was ein pluralistisches Gemeinwesen zusammenhält, sind gemeinsame demokratische Grundlagen: Menschenwürde, Freiheit, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und die Verantwortung füreinander. Sie ermöglichen unterschiedliche Identitäten, statt eine davon zur Norm zu erklären.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wer eine „gesunde deutsche Identität“ bestimmen darf. Sie lautet: Warum sollte eine Regierung überhaupt festlegen, wie deutsch wir denken und wer wir als Deutsche sein sollen? Braucht eine vielfältige Gesellschaft ein staatlich vorgegebenes nationales Selbstbild – oder vielmehr gemeinsame demokratische Werte, die unterschiedliche Identitäten tragen?
Soll sich Schule gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen?
Die AfD will die Landesförderung für Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage einstellen. Sie behauptet, „echten Rassismus“ gebe es kaum noch. Das Netzwerk nutze den Kampf gegen Rassismus lediglich als Deckmantel, um gegen legitime rechte und patriotische Einstellungen vorzugehen. Schülerinnen und Schüler würden dadurch zu „Duckmäusertum und Konformismus“ erzogen.12
Schon die Behauptung, echten Rassismus gebe es kaum noch, ist folgenreich. Sie verharmlost nicht nur ein gesellschaftliches Problem. Sie spricht Menschen, die rassistische Ausgrenzung erleben, indirekt ab, ihre Erfahrungen richtig einordnen zu können. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet, dass es bei rund der Hälfte der Beratungsanfragen zu Schulen um rassistische Diskriminierung geht.13
Die Darstellung des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als Instrument politischer Indoktrination blendet aus, wie eine Schule überhaupt Mitglied wird. Eine Schule tritt ihm freiwillig bei. Mindestens 70 Prozent aller Menschen, die dort lernen und arbeiten, müssen sich in einer geheimen Abstimmung dafür aussprechen. Sie verpflichten sich, gegen unterschiedliche Formen von Diskriminierung vorzugehen, bei entsprechenden Vorfällen nicht wegzusehen und mindestens einmal im Jahr ein eigenes Projekt durchzuführen. Mit dem Titel wird ausdrücklich nicht behauptet, dass es an diesen Schulen keinen Rassismus mehr gibt. Er steht für eine gemeinsame Selbstverpflichtung für die Zukunft.
Die AfD will dieses Engagement nicht verbieten. Aber sie will die Landesförderung einstellen. Da die Landeszentrale für politische Bildung bisher zugleich die Landeskoordination des Netzwerks übernimmt und ebenfalls abgeschafft werden soll, stünde auch diese unterstützende Struktur zur Disposition.14 Damit würde sie eine Struktur schwächen, in der Schülerinnen und Schüler selbst Verantwortung für das Zusammenleben an ihrer Schule übernehmen.
Besonders auffällig ist der Maßstab: Wenn sich Schulgemeinschaften freiwillig gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung engagieren, wertet die AfD dies als politische Beeinflussung. Gleichzeitig will sie Schulen gesetzlich dazu verpflichten, Kinder „in der Liebe zu ihrer Heimat und dem deutschen Volk“ zu erziehen, täglich die Bundesflagge zu hissen und bei schulischen Feierlichkeiten gemeinsam die Nationalhymne zu singen.15
Warum gilt das Eintreten gegen Diskriminierung als Indoktrination – staatlich verordneter Patriotismus aber als Bildung?
Wie neutral soll Schule sein?
Für Lehrkräfte verlangt die AfD ein „strenges Neutralitätsgebot“. Sie sollen politische Äußerungen der Schülerinnen und Schüler moderieren, sich aber nicht mit ihrer eigenen Meinung an der Diskussion beteiligen.16
Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht überwältigen, für eine Partei werben oder ihre Autorität nutzen, um ihnen eine politische Meinung aufzuzwingen. Politische Neutralität bedeutet jedoch nicht, dass sie ohne Haltung unterrichten oder jede Position als gleichermaßen legitim behandeln müssen.
Der Beutelsbacher Konsens verlangt deshalb keine wertfreie Lehrkraft. Er enthält ein Überwältigungsverbot, ein Kontroversitätsgebot und das Ziel, junge Menschen zu einem eigenen politischen Urteil zu befähigen.17 Was in Gesellschaft und Wissenschaft umstritten ist, soll auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Menschenwürde, Gleichberechtigung und die Grundlagen der Demokratie sind jedoch keine beliebigen Parteipositionen. Lehrkräfte dürfen für sie eintreten und müssen rassistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Äußerungen einordnen.18
Das streng formulierte Neutralitätsgebot lässt offen, wo die AfD die Grenze zwischen einer persönlichen parteipolitischen Meinung und dem notwendigen Eintreten für Menschenwürde und demokratische Grundrechte ziehen will. Es birgt damit das Risiko, auch die demokratische Verantwortung von Lehrkräften unter Neutralitätsverdacht zu stellen.
Neutral soll in diesem Modell offenbar nur die einzelne Lehrkraft sein – während das Programm selbst Schulen auf Heimatliebe, Nationalidentität und ein bestimmtes Geschichtsbild verpflichten will.
Die Frage lautet deshalb: Soll Bildung junge Menschen zum selbstständigen Denken befähigen – oder sie in ein staatlich erwünschtes Selbstbild einfügen?
Wer gehört dazu – und wer gilt als „fremd“?
In der Migrationspolitik fordert die AfD eine „Verabschiedungskultur“. Beschäftigte in Ausländerbehörden sollen ermutigt werden, ihre Ermessensspielräume in diesem Sinne zu nutzen. Integrationslotsen sollen durch Remigrationslotsen ersetzt, eine Stabsstelle und ein Remigrationsbeauftragter geschaffen werden.
Das Programm fordert an dieser Stelle nicht ausdrücklich, deutsche Staatsbürger wegen ihrer Herkunft auszuweisen. Unter „Remigration“ fasst es die Rückkehr ausgewanderter deutscher Fachkräfte, die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer und freiwillige Rückkehrprogramme für Menschen, die es als illegale Zuwanderer bezeichnet.19
An anderer Stelle will die AfD auf „kulturfremde Fachkräfte verzichten“, fordert die „Rückkehr zum Abstammungsprinzip“ im Staatsangehörigkeitsrecht und verlangt, Einbürgerung bei unzureichender „Integrations- bzw. Assimilationsleistung“ maximal restriktiv zu handhaben.20 Das Staatsangehörigkeitsrecht ist allerdings Bundesrecht.21 Eine Landesregierung könnte diese Änderung nicht selbst beschließen, sondern lediglich über den Bundesrat darauf hinwirken.
Assimilation geht über Integration hinaus. Sie verlangt nicht nur gesellschaftliche Teilhabe und die Anerkennung der Rechtsordnung, sondern eine kulturelle Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft.22 Welche Merkmale dabei abgelegt oder übernommen werden müssten, lässt das Programm offen.
Den Islam bezeichnet sie als „kulturfremde Religion“, deren Einfluss mit allen rechtlichen Möglichkeiten beschränkt werden solle.23
Damit verschiebt sich der Maßstab. Es geht nicht mehr nur darum, ob ein Mensch ein Aufenthaltsrecht hat, die Sprache lernt, arbeitet oder die Gesetze achtet. Begriffe wie „kulturfremd“ und „Assimilation“ führen eine zusätzliche, unbestimmte Prüfung ein: Passt dieser Mensch kulturell zu dem Bild, das eine Regierung für deutsch erklärt? Wann ist jemand eigentlich „kulturfremd“ – und wer entscheidet darüber? Was muss ein Mensch leisten, um zugehörig sein zu dürfen?
Das Grundgesetz schützt Glaubensfreiheit und Gleichheit nicht nur für Menschen, die der Mehrheitskultur entsprechen.24 Gerade Minderheitenrechte haben den Sinn, nicht vom Wohlwollen einer Mehrheit abhängig zu sein.
Deshalb lautet die Frage: Reicht es, die Gesetze zu achten und diese Gesellschaft mitzugestalten – oder soll eine Regierung entscheiden, wer kulturell als zugehörig gilt? Und was geschieht mit den Menschen, die sie als „fremd“ einordnet?
Wer bekommt öffentliche Förderung?
Ein Staat muss nicht jeden Verein und jedes Kulturprojekt finanzieren. Jede Regierung setzt in Haushalten Prioritäten. Gerade deshalb lohnt sich der Blick darauf, nach welchen Kriterien die AfD fördern will.
Nach ihrem Programm soll sich jeder institutionell oder projektbezogen geförderte Verein in einer „Demokratie- und Patriotismuserklärung“ nicht nur zur demokratischen Ordnung, sondern auch zu einer „patriotischen Grundhaltung“ bekennen.25 Kulturmittel sollen vorzugsweise an Kunst gehen, die zur „deutschen Identitätsfindung“ beiträgt.26 Kunst erhält damit einen politischen Auftrag: Sie soll zur Herstellung einer gewünschten nationalen Identität beitragen. Kunst, die diesen Auftrag nicht erfüllt oder das nationale Selbstbild kritisch befragt, soll zwar nicht verboten, bei der öffentlichen Förderung aber nachrangig behandelt werden.
Zugleich nennt das Programm konkrete Einrichtungen und Bereiche, denen Geld entzogen werden soll: unter anderem „Schule ohne Rassismus“, den Verein Miteinander, die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, Radio Corax, Projekte für alternative Familien- und Lebensformen sowie Teile der Provenienzforschung – also der wissenschaftlichen Untersuchung, aus welchem Besitz Kunstwerke und Kulturgüter stammen und unter welchen Umständen sie ihre Eigentümer wechselten.27
Das ist kein allgemeines Sparprogramm. Die Auswahl folgt einer politischen Richtung. Unterstützung verlieren vor allem Einrichtungen, die Rassismus bearbeiten, gesellschaftliche Vielfalt sichtbar machen, historische Verantwortung untersuchen oder Positionen vertreten, die dem politischen und kulturellen Leitbild der AfD widersprechen. Die Förderung von Einrichtungen, die nationale Identität und Patriotismus fördern, soll hingegen verstärkt werden.
Eine Regierung muss eine missliebige Stimme nicht verbieten, um ihren Wirkungsraum zu verkleinern. Sie kann ihr Geld, Infrastruktur und Reichweite entziehen. Im Fall von Radio Corax formuliert das Programm sogar: „den Geldhahn zudrehen!“28 Zwar besteht in der Regel kein Anspruch auf öffentliche Förderung. Jedoch bleiben Förderentscheidungen an Grundrechte, Gleichbehandlung und sachlich nachvollziehbare Kriterien gebunden.29 Öffentliche Mittel dürfen nicht zum Belohnungs- oder Bestrafungsinstrument für politische Zustimmung und Kritik werden.
Auch eine Fördervoraussetzung wie „Patriotismus“ wirft Fragen auf. Verfassungstreue lässt sich auf konkrete Grundsätze und Gesetze beziehen. Patriotismus ist kein eindeutig bestimmter Rechtsbegriff. Wer entscheidet, was patriotisch ist? Darf ein Verein Missstände scharf benennen oder der Regierung entschieden widersprechen, ohne seine Förderwürdigkeit zu verlieren?
Die entscheidende Frage lautet: Wem dient öffentliche Förderung – einer vielfältigen Gesellschaft oder dem politischen und kulturellen Weltbild der jeweils regierenden Partei? Darf eine Regierung verfassungskonforme Stimmen finanziell zurückdrängen, nur weil diese nicht in ihre Vorstellung von Deutschland passen?
Wer kontrolliert die Regierenden?
Demokratie besteht nicht nur daraus, dass eine Mehrheit eine Wahl gewinnt. Eine gewählte Regierung bleibt an Recht und Gesetz gebunden. Gerichte müssen unabhängig sein. Medien müssen frei berichten können. Und staatliche Stellen, die dem Schutz der Verfassung dienen, müssen auch dann auf extremistische Bestrebungen hinweisen können, wenn dies der Regierung politisch nicht gefällt.
Die AfD will den Verfassungsschutz in einen „Inlandsgeheimdienst“ umbauen. Er soll sich im Geheimen vor allem mit Terrorismus, Spionage und staatsgefährdenden Aktivitäten beschäftigen. Für die Beobachtung sollen „harte, objektiv feststellbare Kriterien“ wie Gewaltbereitschaft oder die Bereitschaft zum Gesetzesbruch gelten. Öffentliche Verfassungsschutzberichte „gehören abgeschafft“.30
Das ist mehr als eine organisatorische Reform. Nach geltendem Recht muss eine Bestrebung nicht erst gewalttätig werden oder Gesetze brechen, bevor der Verfassungsschutz sie beobachten kann.31 Er soll auch politische Bestrebungen erkennen, die etwa Menschenwürde, Rechtsbindung, unabhängige Gerichte oder die Ablösbarkeit einer Regierung beseitigen wollen. Das AfD-Modell würde den Blick stärker von den politischen Zielen einer Bewegung auf ihre gegenwärtigen Mittel verengen – und zugleich die regelmäßige Information der Öffentlichkeit beenden.
Dieser Plan betrifft eine Institution, die den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt seit 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.32 Das ist eine behördliche Bewertung und kein Parteiverbot. Die Klage der AfD gegen die Einstufung ist weiterhin anhängig; das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Verfahren auf Antrag der AfD ruhend gestellt.33 Gerade deshalb ist die Lage heikel: Eine Partei will nach einem Wahlsieg Auftrag, Kriterien und öffentliche Stimme jener Behörde verändern, die sie selbst beobachtet.
Auch zur Justiz findet sich eine bemerkenswerte Formulierung. Richter sollen ermutigt werden, „gegen den linken Ungeist“ Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Einbrecher und Menschen, die sich schwerer Körperverletzung schuldig gemacht haben, „mit maximaler Härte“ zu bestrafen und den Strafrahmen voll auszuschöpfen.34
Die Forderung nach „maximaler Härte“ bleibt dabei eine politische Parole. Das Programm nennt weder eine konkrete Gesetzesänderung noch erklärt es, welche rechtlichen Spielräume bislang ungenutzt bleiben. Stattdessen erweckt das Programm den Eindruck, eine nicht auf „maximale Härte“ ausgerichtete Strafzumessung sei Ausdruck eines „linken Ungeistes“, und setzt ihr das Versprechen größtmöglicher Härte entgegen. Eine komplexe rechtsstaatliche Aufgabe wird damit auf ein politisches Freund-Feind-Schema reduziert.
Richter müssen jedoch nach Gesetz, Schuld und den Umständen des Einzelfalls entscheiden.35 Wer Strafrahmen verändern will, muss dafür Gesetze ändern – nicht von unabhängigen Gerichten eine gewünschte Haltung verlangen.
Die Frage lautet deshalb: Was geschieht mit einem Rechtsstaat, wenn eine Regierungspartei die Maßstäbe jener Kontrolle verändert, von der sie selbst betroffen ist, und zugleich unabhängigen Richtern politisch vorgeben will, mit welcher Haltung sie urteilen sollen?
Der Bezug zu meiner DDR-Erfahrung: Warum bei mir die Warnlampe angeht
Ich bin in der DDR aufgewachsen. Beim Lesen dieses Programms stellt sich bei mir ein Gefühl ein, das sich nicht allein mit einzelnen Forderungen erklären lässt: Es riecht nach etwas, das ich kenne.
Ich erkenne darin nicht dieselben Inhalte, aber eine vertraute Vorstellung vom Bürger: Er gilt nicht als mündiger Mitgestalter, dem man ein eigenes Urteil zutraut, sondern als Objekt politischer Erziehung.
Damit sage ich nicht, die AfD sei die SED. Die Parteien sind nicht gleich, ihre Ideologien sind nicht gleich, und auch die politischen Systeme dürfen nicht einfach gleichgesetzt werden. Aber eine Methode wirkt erschreckend vertraut: Der Staat soll den Menschen nicht nur einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen geben. Er soll sie in eine gewünschte Richtung formen.
Er soll festlegen, welches Geschichtsbild der nationalen Identität dient. Welche Haltung als normal gilt. Welche Kultur Förderung verdient. Welche Kritik noch als patriotisch und förderungswürdig gilt. Politische Bildung wird nicht als offener Raum verstanden, sondern als Instrument zur Herstellung des richtigen Bewusstseins.
Auch die DDR verstand politische Erziehung offiziell als Erziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“, nicht als Indoktrination.36 Sie deutete ihre Wahrheit nicht als Ideologie und ihre Eingriffe nicht als Einschränkung, sondern als Dienst am besseren Staat.
Wer dort aufgewachsen ist, kennt den Druck, sich einer vorgegebenen Sprache und Haltung anzupassen. Man lernte früh, was man öffentlich sagen sollte und was besser nicht.
Die Inhalte sind nicht dieselben. Aber die Versuchung, Staat und politische Wahrheit miteinander zu verschmelzen, ist mir zu vertraut, um sie zu übersehen.
Gerade wir Ostdeutschen sollten deshalb genau hinsehen. Nicht, weil jede staatliche Bildungsentscheidung Diktatur wäre. Nicht, weil eine umstrittene Förderkürzung schon die Freiheit abschafft. Sondern weil persönliche Freiheit selten mit einem einzigen großen Beschluss verschwindet. Sie wird enger, wenn immer mehr Institutionen dieselbe politische Norm vermitteln und Abweichung ihren Raum verliert.
Wollen wir als mündige Bürgerinnen und Bürger miteinander um Antworten ringen – oder soll der Staat uns wieder vorgeben, wie wir zu denken haben?
Fazit: Das Muster hinter den einzelnen Forderungen
Eine Demokratie hält aus, dass Geschichte widersprüchlich ist, Kunst unbequem sein darf, Lehrkräfte begründet Position beziehen, Vereine der Regierung widersprechen und Bürger zu unterschiedlichen Urteilen gelangen. Das AfD-Programm behauptet zwar, Menschen von Indoktrination befreien zu wollen. Gleichzeitig versucht es jedoch wiederholt, das Ergebnis der gesellschaftlichen Auseinandersetzung vorwegzunehmen:
- Das Deutsche Reich soll als nationale Erfolgsgeschichte, Inspiration und Vorbild vermittelt werden.
- Politische Bildung soll kulturelle Identität herstellen.
- Schulen sollen Patriotismus vermitteln.
- Lehrkräfte sollen einem Neutralitätsgebot unterliegen, das auch demokratische Positionierung unter Ideologieverdacht stellen kann.
- Öffentliche Förderung soll an eine patriotische Grundhaltung gekoppelt werden.
- Einbürgerung und kulturelle Zugehörigkeit sollen von Assimilation abhängig gemacht werden.
Bestimmte abweichende Sichtweisen sollen institutionell geschwächt, aus der staatlichen Förderung verdrängt oder als ideologisch, krankhaft, unpatriotisch und „kulturfremd“ abgewertet werden. Sie bleiben formal möglich, verlieren aber Raum, Legitimität und Reichweite.
Die AfD misstraut der offenen gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Sie will nicht nur den Rahmen verändern, in dem Bürgerinnen und Bürger zu eigenen Urteilen gelangen – sie will über Bildung, Kultur und Förderung auch vorprägen, zu welchem Urteil sie gelangen sollen.
Unterschiedlichkeit kann anstrengend sein und Konflikte verschärfen. Ihr demokratischer Wert liegt darin: Wo Widerspruch möglich bleibt, können Irrtümer sichtbar, Entscheidungen korrigiert und Gesellschaften lernfähig bleiben. Ein politisches System, das abweichende Perspektiven aus seinen Institutionen herausfiltert, wird nicht stabiler, sondern starrer und blinder.
Pluralismus bedeutet nicht, dass nur progressive Positionen vorkommen dürfen. Auch Kritik an Migration gehört hinein. Die Grenze verläuft nicht zwischen links und rechts, sondern dort, wo in Menschenwürde, Gleichberechtigung und demokratische Rechte anderer eingegriffen werden soll.
Freiheit ist nicht nur ein persönliches Recht. Sie ist auch eine Voraussetzung gesellschaftlicher Intelligenz.
Denn wo Kritik als unpatriotisch, Erinnerung als krankhaft und Abweichung als ideologisch gilt, wird Realität irgendwann nur noch danach beurteilt, ob sie zum gewünschten Selbstbild passt. Probleme verschwinden dadurch nicht. Man verliert lediglich die Fähigkeit, sie zu erkennen und zu lösen.
In was für einem Land willst Du leben?
Vielleicht hältst Du einzelne Forderungen der AfD für richtig. Vielleicht wünschst Du Dir strengere Migrationsregeln, andere Lehrpläne, mehr Förderschulen oder eine grundlegend andere Medienpolitik. Über all das kann und muss eine Demokratie streiten.
Aber dieses Programm stellt noch eine größere Frage. Es will nicht nur einzelne Politikfelder verändern. In Bildung, Kultur, Förderung, Migration, Verfassungsschutz und Justiz verschiebt es die Maßstäbe staatlichen Handelns in dieselbe Richtung: Institutionen sollen sich stärker an einem nationalen und kulturellen Leitbild ausrichten, das die AfD bereits festgelegt hat.
Keine dieser Forderungen für sich allein beschreibt einen vollständigen autoritären Staat. In ihrer Verbindung aber entsteht ein Muster: Der Staat soll weniger ein gemeinsamer Rahmen für Verschiedene sein und stärker zum Träger einer bestimmten politischen und kulturellen Wahrheit werden.
Darum geht es bei dieser Wahl nicht nur um Migration, Schule, Rundfunk oder Fördergeld. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat: Soll der Staat den Rahmen schützen, in dem unterschiedliche Menschen miteinander leben und streiten können – oder soll er vorgeben, welche Geschichte, Kultur, Zugehörigkeit und Haltung als richtig gilt?
Schau hin. Lies die Forderungen. Lege sie nebeneinander. Ordne sie für Dich ein.
Und stell Dir die Frage: In was für einem Land will ich leben?
🪶 Lass gemeinsam weiterdenken.
Zwischen Genie & Wahnsinn ist ein freies Denklabor.
Hier darf gedacht, gefühlt, hinterfragt und neu zusammengesetzt werden.
Wenn Du etwas beitragen möchtest – eine Erfahrung, einen Gedanken, eine andere Sichtweise – dann schreibe gerne einen Kommentar – oder eine Nachricht an mich.
Quellenverzeichnis
- Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: FAQ zur Landtagswahl 2026. ↩︎
- Offizielles Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. ↩︎
- AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm 2026, Kapitel IV „Schulbildung“, insbesondere Punkt 4 „Keine Experimente an unseren Kindern“, Punkt 8 „Mehr 1813 und 1871“, Punkt 9 „Bildung statt politischer Indoktrination“, Punkt 10 „Lehrer müssen politisch neutral sein“, Punkte 12 und 13 zu Heimatliebe und Beflaggung sowie Punkt 26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel IV, Punkt 26. ↩︎
- BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2006, 2 BvR 1693/04. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel IV, Punkt 4. ↩︎
- Artikel 24 UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel IV, Punkt 8. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel III, Punkt 1 „Deutsch denken!“. ↩︎
- AFD-Programm, Kapitel III, insbesondere Punkte 1, 7 und 8. ↩︎
- AFD-Programm, Kapitel III, Punkt 1. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel IV, Punkt 9. ↩︎
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes u. a.: Fünfter Gemeinsamer Bericht – Diskriminierung in Deutschland, Kurzfassung, 2024, S. 15. ↩︎
- Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt: Schule ohne Rassismus. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel IV, Punkte 12 und 13. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel IV, Punkt 10. ↩︎
- Bundeszentrale für politische Bildung: Beutelsbacher Konsens ↩︎
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt: Handreichung für Demokratiebildung in der Schule. Herausforderungen, Handlungsoptionen und Material für die pädagogische Praxis in Sachsen-Anhalt, 2025, insbesondere S. 9.; Kultusministerkonferenz: Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule, Beschluss vom 6. März 2009 in der Fassung vom 11. Oktober 2018, insbesondere S. 3–5. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel II, insbesondere Punkte 29, 35, 36, 42 und 43. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel II, Punkte 23, 24 und 27 sowie Kapitel III, Punkte 13 bis 15. ↩︎
- Gesetzgebung des Bundes, siehe Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 73. ↩︎
- Bundeszentrale für politische Bildung: Begriffsdefinitionen zu Integration und Assimilation. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel III, insbesondere Punkt 17. ↩︎
- Glaubensfreiheit und Gleichheit, siehe Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 und GG Art 4. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel VIII, Punkt 7. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel III, Punkt 7. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel II, Punkt 20; Kapitel III, Punkte 2, 7 und 19; Kapitel IV, Punkt 9; Kapitel XV, Punkt 2. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel XV, Punkt 2. ↩︎
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Fördervoraussetzung nicht sachfremd an eine Weltanschauung anknüpfen darf. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel VIII, Punkt 1. ↩︎
- §§ 4, 5 und 15 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt
(VerfSchG-LSA). Eine amtliche Fassung ist im Anhang des Verfassungsschutzberichts Sachsen-Anhalt 2024 abgedruckt. ↩︎ - Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutzbericht 2025, insbesondere S. 24 ff. ↩︎
- Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutzbericht 2025, S. 25, abgerufen am 1. September 2026. ↩︎
- AfD-Programm, Kapitel VII, Punkt 2. ↩︎
- Richterliche Unabhängigkeit, siehe Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 97. Zum Verbot mittelbarer politischer Einflussnahme, siehe auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2021. ↩︎
- Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Schultüte Jungpioniere, Lebendiges Museum Online. Abgerufen am 1. September 2026. ↩︎
Bildquelle: Titelbild kreativ erstellt mit Unterstützung von ChatGPT





